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   BVerwG, 03.09.2007 - 9 C 7.07 (10 C 5.07)   

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https://dejure.org/2007,28755
BVerwG, 03.09.2007 - 9 C 7.07 (10 C 5.07) (https://dejure.org/2007,28755)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.2007 - 9 C 7.07 (10 C 5.07) (https://dejure.org/2007,28755)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 2007 - 9 C 7.07 (10 C 5.07) (https://dejure.org/2007,28755)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Cottbus, 01.03.2019 - 6 K 272/17

    Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet wegen angeblicher

    Asylerheblich können dabei auch De-facto-Ausbürgerungen sein, bei denen der Staat dem betroffenen Bürger die formale Rechtsposition belässt, ihm aber tatsächlich die daraus abzuleitenden staatsbürgerlichen Rechte und insbesondere den staatlichen Schutz nicht gewährt (vgl. zum Ganzen ausführlich: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 2009 - 10 C 5/07 -, juris Rn. 16 ff.; vgl. auch Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 22. Juli 2015 - 9 K 3488/13.A -, juris Rn. 36).

    Dies lässt sich regelmäßig nicht abstrakt beurteilen, sondern bestimmt sich maßgeblich danach, ob und in welchem Maße sich der Betroffene um die Aufhebung seiner Ausbürgerung und die Wiedererlangung der ihm entzogenen Staatsangehörigkeit bemüht hat bzw. ggf. welche Gründe ihn hiervon abgehalten haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 2009 - 10 C 5/07 -, juris Rn. 21; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2013 - 6 K 7333/12.A -, juris Rn. 67).

  • VG Cottbus, 02.08.2019 - 6 K 35/16

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Äthiopien wegen fehlenden Nachweises der

    Asylerheblich können dabei auch De-facto-Ausbürgerungen sein, bei denen der Staat dem betroffenen Bürger die formale Rechtsposition belässt, ihm aber tatsächlich die daraus abzuleitenden staatsbürgerlichen Rechte und insbesondere den staatlichen Schutz nicht gewährt (vgl. zum Ganzen ausführlich: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 2009 - 10 C 5/07 -, juris Rn. 16 ff.; vgl. auch Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 22. Juli 2015 - 9 K 3488/13.A -, juris Rn. 36).

    Dies lässt sich regelmäßig nicht abstrakt beurteilen, sondern bestimmt sich maßgeblich danach, ob und in welchem Maße sich der Betroffene um die Aufhebung seiner Ausbürgerung und die Wiedererlangung der ihm entzogenen Staatsangehörigkeit bemüht hat bzw. ggf. welche Gründe ihn hiervon abgehalten haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 2009 - 10 C 5/07 -, juris Rn. 21; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2013 - 6 K 7333/12.A -, juris Rn. 67).

  • BVerwG, 23.01.2007 - 10 B 34.06

    Durchbrechung des Gebots der Abgabengleichheit bei der Anwendung typisierender

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 10 C 5.07 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 11.30575

    Luftwegeinreise; Bordingcard; angebliche Landwegeinreise; Sippenhaft; lokale

    Auf den sog. herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab für vorverfolgt ausgereiste Asylbewerber bzw. die Vermutung nach Art. 4 Abs. 4 RL 2004/83/EG für Konventionsflüchtlinge können sie sich nicht berufen, da sie vor ihrer Ausreise weder eine politische Verfolgung erlitten, noch eine solche mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit gedroht hat, wie zur Überzeugung des Verwaltungsgerichts in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststeht (Urt. d. BVerwG v. 27.10.2010 Az. 10 C 5/07 ).
  • VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 12.30176

    Unglaubhafte Luftwegreise; Verstoß gegen Mitwirkungspflichten nach § 30 Abs. 3

    Auf den sog. herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab für vorverfolgt ausgereiste Asylbewerber bzw. die Vermutung nach Art. 4 Abs. 4 RL 2004/83/EG für Konventionsflüchtlinge können sie sich nicht berufen, da sie vor ihrer Ausreise weder eine politische Verfolgung erlitten, noch eine solche mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit gedroht hat, wie zur Überzeugung des Verwaltungsgerichts in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststeht (Urt. d. BVerwG v. 27.10.2010 Az. 10 C 5/07 ).
  • VG Regensburg, 17.04.2013 - RN 8 K 12.30099

    Reiseumstände; Kurdische Parteien; Kausalität Verfolgung - Flucht; Sippenhaft;

    Auf den sog. herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab für vorverfolgt ausgereiste Asylbewerber bzw. die Vermutung nach Art. 4 Abs. 4 RL 2004/83/EG für Konventionsflüchtlinge kann er sich nicht berufen, da er vor seiner Ausreise weder eine politische Verfolgung erlitten, noch eine solche mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit gedroht hat, wie zur Überzeugung des Verwaltungsgerichts in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststeht (Urtl. d. BVerwG v. 27.10.2010 Az. 10 C 5/07 ).
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